Die Planung für den Urlaub 2020 ist wegen COVID-19 dahin. Deshalb versuchen wir jetzt, hier kurz darzustellen, wie es einem gehen kann, wenn man wegen eines solchen Ereignisses seinen Flug nicht antreten kann. Von der Buchung zur Stornierung...

Bereits Ende 2019 hatten wir den Flug über das Portal Check24 gebucht. Bis zum 8. April 2020 gab es keinerlei Hinweise darauf, ob der Flug statt finden kann oder gestrichen wird. Dann bekamen wir eine E-Mail mit folgendem Wortlaut:

Informationen zu Ihrem Buchungsauftrag xxxxxx

Sehr geehrte Frau Sylke Brunner-Bettke,
leider erlaubt es uns die aktuelle Situation nicht, Sie mit dem von CHECK24 gewohnten zeitnahen und individuellen Kundenservice zu betreuen.
Wir bieten Ihnen deshalb ein neues übersichtliches Formular, mit dem Sie Ihren anstehenden Flug am 30.04.2020 von München nach Chicago und eventuell gebuchte Rückflüge bearbeiten können. Damit ist es Ihnen schnell möglich, eine Umbuchung vormerken zu lassen oder eine Erstattung zu beantragen. Zusätzlich finden Sie dort alle Informationen zu den aktuellen Bedingungen der Fluggesellschaft. coronavirus darkGrundsätzlich bieten die Fluggesellschaften Erstattungen und Umbuchungen nur gegen Gebühr an. Aufgrund der Ausnahmesituation durch COVID-19 sind derzeit jedoch häufig gebührenfreie Erstattungen, Gutscheine oder Umbuchungen für bestehende Buchungen möglich.

In der Mail ist ein Link zur Fluggesellschaft, den man anklicken soll. Dann wird es kompliziert. Stornieren oder verschieben. Man muss gut aufpassen, was man zuerst macht, damit man sein Geld wieder bekommt.

30.04.2020:

Wir haben über die Webseite von Check24.de die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.  beauftragt, unsere Ansprüche bei United Airlines anzumelden. Schaun mer mal, wann die erste Antwort kommt.

20.06.2020:

Keine Antwort, kein Hinweis auf der Webseite. Deshalb haben wir einfach mal bei Check24 angerufen. (20.06.2020). Und welch eine Überraschung - das Geld sei am 15.06.2020 zurückerstattet worden, mit etwa 7,4 % Verlust. Damit können wir leben. 

Andere Dienstleister, die Ansprüche auf Rückerstattung durchsetzen, nehmen zum Teil mehr als 40 % des erstatteten Betrages als Provision. In unserem Fall hätten wir ca. 400 Euro verloren.  (Übersicht der Anbieter für Fluggastrechte bei Check24.de)